AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen     marquedant.eu     für Non-Food-Catering

(Stand 26.03.2020)

 

Allgemein

1. Gemietete Artikel sind Eigentum von marquedant.eu, Michael Marquedant - Postfach 1204 - 74302 Bietigheim-Bissingen  (nachfolgend Vermieter genannt)

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Zustandekommen eines Vertrages

2. Alle durch den Vermieter gemachten Angebote sind unverbindlich/ freibleibend. Der Inhalt und der Umfang des Mietvertrages entspricht der schriftlichen Auftragsbestätigung des Vermieters. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn Sie durch den Vermieter schriftlich bestätigt sind.

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Mietdauer

3. Soweit keine schriftliche Vereinbarung besteht, wird die Mietdauer für 3 Tage berechnet (1 Mieteinheit = 3 Tage). Gibt der Kunde die gemieteten Artikel nicht termingerecht zurück, so verlängert sich das Mietverhältnis automatisch bis zur Rückgabe. Es wird jeweils die Gebühr in voller Höhe für jede angefangene Mieteinheit hinzugerechnet.

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Miet- und Transportkosten

4. Der Mietpreis versteht sich ab Lager des Vermieters in Bönnigheim. Transportkosten gehen zu Lasten des Kunden. Zustellung und Abholung bis/ab hinter die erste Tür auf Parterre. Am Lieferort muss die Zufahrt mit einem LKW 7,5 t gewährleistet sein. Die Mindesttürbreite beträgt 200 cm, die Mindesttürhöhe beträgt 250 cm. Bei Abholung steht das Equipment in den Transportbehältern bzw. auf Paletten bereit. Geräte sind von Wasser- und Stromanschlüssen getrennt bereitzustellen. Sollten diese Bedingungen nicht erfüllt sein, so hat der Vermieter das Recht hieraus entstandene zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen.

 

5.1 Berechnung der Transportkosten erfolgt nach Entfernung und Equipmentmenge.
Für nachfolgende Equipmentmiete-Entfernung-Kombination werden keine Transportkosten berechnet:

  • Bis 5 km einfache Anfahrtstrecke:
    Transportkosten entfallen
  • Bis 25 km einfache Anfahrtstrecke
    bei über 500,00 € Equipmentmiete
  • Bis 50 km einfache Anfahrtstrecke
    bei über 1.000,00 € Equipmentmiete
  • Bis 100 km einfache Anfahrtstrecke
    bei über 2.000,00 € Equipmentmiete

Vorgenannte Preise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die einfache Anfahrtstrecke berechnet sich ab Lager Freudental bis zum vom Mieter genannten Lieferort.

Summiert werden nur die Mietpreise Equipment lt. marquedant.eu-Katalog. Zugeliehenes Equipment sowie zusätzliche Serviceaufgaben werden nicht in die Berechnung integriert.

  

6. Der Mietpreis ist bei Übernahme fällig und sofort bei Übernahme Equipment bar zu bezahlen. Bei Rechnungsstellung, sofern vom Vermieter in der Auftragsbestätigung zugesichert: zahlbar innerhalb von 10 Tagen.

 

Kaution

7. Der Vermieter behält sich vor, vom Mieter eine Kaution in Höhe von 50% des Leihwertes bei der Übernahme zu verlangen.

 

Haftung

8. Mit Unterschrift bestätigt der Mieter die vollständige und einwandfreie Übernahme des Equipment. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für eventuelle Sach- und Personenschäden an Dritten.

  

9. Der Mieter verpflichtet sich, das Equipment pfleglich zu behandeln, es vorschriftsmäßig zu transportieren und in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Fehlmengen, Bruch und Beschädigung (auch an Transportbehältern) gehen zu Lasten des Mieters. Bei Verlust hat der Mieter Schadensersatz in Höhe des Kaufpreises sowie die Mietkosten bis zur Wiederbeschaffung zu leisten.

  

10. Der Vermieter kann für verspätete Lieferung aufgrund höherer Umstände nicht haftbar gemacht werden.

 

Mitteilungspflicht des Mieters

11.Der Mieter muss den Vermieter unverzüglich informieren, wenn das Equipment bei Anlieferung nicht vollständig ist, das Equipment (auch Transportbehältnisse) beschädigt ist, das Equipment während der Mietzeit gestohlen wurde oder auf andere Weise verloren gegangen ist.

 

Abrechnung

12. Das Spülen von Geschirr, Besteck, Gläsern sowie die Reinigung von Tischwäsche und Kerzenleuchtern ist in den Mietpreisen enthalten. Tischwäsche muss in trockenem Zustand zurückgegeben werden. Küchengeräte sowie Service- und Büffetequipment sind frei von Speiseresten und Flüssigkeiten zurückzugeben. Eine ggf. notwendige zusätzliche Reinigung bzw. Reparatur richtet sich nach dem Aufwand.

 

13. Rechnungsstellung für zusätzliche Reinigung, Schwund und Bruch erfolgt nach Rücknahme, Prüfung und Reinigung durch den Vermieter.

 

14. Storno-Gebühren: bis 21 Tage vor dem ersten Miettag sind 25% des Rechnungsbetrag fällig. Bis 14 Tage vor dem ersten Miettag sind 50% des Rechnungsbetrag fällig. Bis 7 Tage vor dem ersten Miettag sind 75% des Rechnungsbetrag fällig.

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer (Verbraucher).

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Gültigkeit

15. Sollte eine Klausel unwirksam werden so behalten die anderen ihre vollständige Gültigkeit.   

 

Gerichtsstand

16. Gerichtsstand Vaihingen / Enz.   

 

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m a r q u e d a n t . e u

Michael Marquedant

Postfach 1204
74302 Bietigheim-Bietigheim 
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Mail: disposition@marquedant.eu

http://marquedant.eu

marquedant.eu

 

Michael Marquedant

Postfach 1204

74302 Bietigheim-Bietigheim

 

 

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